Zertifizierte Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme - in einfachen Worten erklärt.
2020 - das ist ja nur noch gut ein Jahr entfernt...
Auch die Zukunft bringt weitere Pflichten für Kassensysteme und die jetzigen Kassen im Gastrobetrieb.
2020
Ab 2020 kommt die Belegpflicht.
Für jeden Abverkauf muß dann ein Quittungsbeleg ausgedruckt werden.
Vielfach sind derzeit Kassen (z.B. im Café, Imbiss, Eisdiele oder Disco) so eingestellt, dass kein Beleg gedruckt wird, denn der Gast nimmt ihn ja sowieso nicht mit.
Künftig braucht der Gast ihn auch nicht mitnehmen, jedoch der Beleg muß gedruckt werden.
Die große Neuerung ab 2020 - die technische Sicherheitseinrichtung
Neue Kassen müssen ab 2020 eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung enthalten, oder ansteuern können.
Neue in Betrieb genommene Kassen müssen beim Finanzamt angemeldet werden.
Für die jetzt aktuell bei Ihnen genutzte Kasse bedeutet das:
Vorhandene Kasse kann Zertifizierung:
Wessen vor 2020 erworbene Kasse die neue zertifizierte Sicherheitseinrichtung ansteuern kann, muss updaten und die Sicherheitseinrichtung anschaffen und nutzen.
Vorhandene Kasse kann Zertifizierung nicht:
Schaffen Sie Ihre Kasse vor 2020 an und kann diese die zertifizierte Sicherheitseinrichtung nicht ansteuern, dann darf diese nur noch
bis zum 31.12.2022 benutzt werden.
2023
2023 - nur noch Kassen mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung dürfen eingesetzt werden.
Das ist dann das absolute "Aus" für alle Altsysteme, die die zertifizierte Sicherheitseinrichtung nicht haben.
Technische Sicherheitseinrichtung
Datenübermittlung über einheitliche Schnittstelle
Belegausgabepflicht